Wer Musik macht, will sie natürlich auch bekannt machen und vielleicht auch Geld verdienen. Ich habe mich für die Music Hub GmbH als einhundert prozentige Tochter der GEMA entschieden. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist dafür zuständig, dass Musiker und Rechteinhaber ihr Geld bekommen. Damit war Music Hub natürlich der perfekte Partner. Was ich nicht wusste: Music Hub lebt eine extreme Cancle Culture. Das Team besteht augenscheinlich und ausschliesslich aus jungen, politisch links orientierten Menschen und so kam es, wie es kommen musste. Ein bisschen googlen und schon weiß man, wer ich bin. Die Kündigung folgte dann auch bald auf dem Fuße, genauer nach drei Monaten und 48 eingereichten Titeln.
Und die ging amüsante Wege.
Kündigung Nr. 1: Ich reiche zuviele Musikstücke ein, deshalb kündigte man mir den Vertrag.
Moment, die Werbung sagt aus, ich kann soviel Musik einreichen, wie ich will. Sogar als Musikproduzent für zig verschiedene Bands. Deshalb kam Kündigung Nummer 2.
Kündigung Nr. 2: Ich reiche für zu viele Bands Musik ein. Erlaubt sei nur eine einzige Band.
Was hatte ich eben schon geantwortet? Als Musikproduzent? Deshalb kam Kündigung Nummer 3.
Kündigung Nr. 3: Ich reiche KI generierte Musik ein, damit sei ich nicht Urheber und würde gegen deren AGB verstossen.
Das Thema konnte ich sehr schnell widerlegen. Ich arbeite zwar mit KI aber als Unterstützung, nicht vorwiegend. Meine Urheberschaft ist unanfecht- und nachweisbar. Egal. Allan, der Leiter des Kundendienstes reicht das jetzt an die Rechtsabteilung weiter.
Kündigung Nr. 4: Meine Texte sind volksverhetzend, verletzend, ausgrenzend usw.
Der Juniorjurist (vom Bild her Mitte 20 und grad frisch von der Uni) erklärt letztmalig die Kündigung unter o.g. Gründen. Auch das zieht nicht, aber ich wollte von ihm wissen, auf welches Stück sich diese Aussage denn bezieht? Keine Antwort. Wohl aber auf meine Fristsetzung, weil neue Stücke von Music Hub nicht mehr bearbeitet und frei gegeben wurden. Keine 15 Minuten nach meiner Mail wurden auf einen Schlag drei von vier Stücken frei gegeben. Das vierte war erst neu eingereicht und darf noch etwas warten. Das aber Kündigungsgrund Nr. 4 ebenfalls nicht zieht, erklärt allein schon der Umstand, dass Music Hub jeden Titel prüft und ggf. zensiert. Damit kann ich gar keine Musik mit gesetzwidrigen Inhalten veröffentlichen. Weil aber keine Antwort von Music Hub mehr kommt, muss ich jetzt den Weg des Rechtsstaates gehen. Wir haben einen gültigen Dienstvertrag geschlossen und den hat auch eine Firma Music Hub GmbH zu erfüllen.
Natürlich musste ich vorsorglich jetzt einen zweiten Musik Distributor hinzuziehen, da ich nicht weiß, ob Music Hub mir einfach den Hahn zudreht. Entsprechende Schadenersatzforderungen habe ich schon angemeldet und das wird ein zweites Verfahren erfordern, da ich erst nach dem ersten Gerichtsurteil weiß, was mir Music Hub schuldet.
Die Klageschrift ist fertig und wird über meinen Rechtsanwalt die kommenden Tage zu Gericht gehen.
Ich werde weiter berichten.
Und dazu entsteht gerade mein neuester Titel “Leg’ Dich nicht mit Klausi an”
Schreibe einen Kommentar